Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Challenge

Projektträger aus aller Welt können ihre Projekte einreichen, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben ein innovatives Unternehmensprojekt oder Geschäftsmodell, das in Verbindung mit einem unserer anvisierten Bereiche (Landwirtschaft, Lebensmittel und Biomasse) steht.
  • Sie haben einen Businessplan, der von der Jury geprüft werden kann.
  • Sie haben eine umgesetzte Idee bzw. einen Prototypen oder ein «Minimum Viable Product» (wir finanzieren keine Projekte im Ideenstadium oder reine wissenschaftliche Forschungsprojekte).
  • Sie haben ein Team und Kompetenzen, die die wichtigsten Funktionen bestmöglich abdecken.
  • Sie haben eine Idee, ein Produkt oder ein Konzept mit einem grossen Marktpotenzial und gegebenenfalls Potenzial für neue Arbeitsplätze.
  • Sie sind daran interessiert, Geschäfte aus der Schweiz abzuwickeln.

Biomasse kann definiert werden als pflanzliche oder tierische organische Materie, die abbaubar ist und auch aus Nebenprodukten der Lebensmittelverarbeitung oder Landwirtschaft stammen kann. Die Kreislauf-Biowirtschaft und die Verwertung von Biomasse sind für den Kanton Freiburg zukunftsträchtige Bereiche – die Kompetenzen in der F&E und die Rohstoffe sind vorhanden und das Zusammenarbeits- und das Wertschöpfungspotenzial sind besonders gross.

Die Mitglieder der Jury bewerten und wählen die Projekte (für beide Programme) anhand der unten stehenden Kriterien aus:

  • Innovationsgrad und Machbarkeit
  • Nachhaltigkeitsgrad
  • Marktpotenzial
  • Potenzial für neue Arbeitsplätze
  • Team und Kompetenzen

Die «globale» Nachhaltigkeit des Projekts ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahl der Projekte – sowohl die langfristige Nachhaltigkeit des Projekts, als auch die Nachhaltigkeit im Sinne von «Auswirkung auf Gesellschaft und Umwelt».

  • 1. März bis 31. Mai (bis Mitternacht!) - Einreichung der Projekte über die Website
  • 1. Juni bis 15. Juni - Vor-Nominierung durch das Projektteam (erste Auswahl: Projekte, die unvollständig sind oder das Thema verfehlen, werden in dieser Phase ausgeschieden)
  • 15. Juni bis 15. Juli - Nominierung durch die Mitglieder der Jury gemäss den Auswahlkriterien
  • 11. und 18. September - Pitching Sessions für die nominierten Projekte (vorgesehen sind 2 Tage, die Pitchs werden über Skype und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt)
  • 11. und 18. September - Auswahl der Gewinner (direkt nach den Pitchs über Skype wählt die Jury unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Finalisten der beiden Programme)
  • 7. November - Siegerehrung und Publikumspreis
  • 8. November bis 16. November – einwöchiger Besuch für die Gewinner des «Remote Collaboration Programs»

Wir geben Ihnen gerne alle nötigen Informationen, aber alle weiteren Schritte müssen Sie selbst erledigen. Bitte prüfen Sie die Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz für Ihr Herkunftsland unter: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/einreise-und-aufenthaltinderschweiz/visa.html

Sie können im Bewerbungsformular einen oder mehrere Bereiche auswählen.

Ja, aber Sie müssen zumindest einen Zusammenhang mit einem der drei Bereiche aufzeigen können. Ein innovatives und vielversprechendes Projekt hat unsere volle Aufmerksamkeit! Wählen Sie einfach den Bereich, der ihrem Projekt am nächsten kommt.

Ja, natürlich. Wir freuen uns darauf, vielversprechende Projekte aus der ganzen Welt zu entdecken!

Nein, wir beteiligen uns nicht am Kapital der Siegerprojekte. Unser Ziel ist die wirtschaftliche Wertschöpfung in der Region durch vielversprechende Projekte.

Im Allgemeinen soll die Innovation Mehrwert schöpfen und ein Marktbedürfnis auf neuartige Weise erfüllen. Die Innovation betrifft nicht nur ein Produkt oder eine Technologie, es kann sich dabei z.B. auch um einen neuen Prozess, eine Dienstleistung, neue Märkte oder neue Geschäftsmodelle oder Formen der Zusammenarbeit handeln.

Ein Preisgeld von CHF 30 000 in bar pro Projekt wird exklusiv an die Gewinner des «Relocation Program» verliehen.

Alle für die beiden Programme nominierten Projektträger werden aus logistischen Gründen gebeten, ihr Projekt über Skype zu pitchen. Genauere Anweisungen werden den Nominierten zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Wir möchten 10 Projekte für das «Relocation Program» und etwa 5 Projekte für das «Remote Collaboration Program» auswählen.

Den Gewinnern der zwei Programme werden detaillierte Unterlagen abgegeben. Aber im Allgemeinen verpflichten sie sich,

  • in den sozialen Medien mit dem Hashtag #AgriCoChallenge zu kommunizieren;
  • als Gewinner des «Relocation Programs» während zwei Jahren ihre Tätigkeit vollständig oder teilweise auf dem Innovationsgelände auszuüben;
  • der Agri & Co Challenge alle Informationen, die für die Kommunikation nützlich sind (Videos, Informationen zum Unternehmen, Fotos usw.) zur Verfügung zu stellen;
  • falls möglich persönlich bei der Siegerehrung am 7. November 2018 in Freiburg anwesend zu sein;
  • die allgemeinen Bedingungen und die gegenseitige Verpflichtung anzunehmen, über die eine Vereinbarung abgeschlossen wird.

Nein, die Gewinner des «Relocation Programs» erhalten das Preisgeld nur, wenn sie sich verpflichten, ihren Tätigkeiten auf dem Innovationsgelände nachzugehen. Falls keine Niederlassung geplant oder gewünscht ist, ist eine Teilnahme am «Remote Collaboration Program» möglich – auch für Projektträger aus der Schweiz.

Wenn Sie einen Finanzplan haben, ist das umso besser. Aber wir berücksichtigen auch vielversprechende Projekte ohne Finanzplan. Wir möchten zumindest die wirtschaftlichen Auswirkungen des Projekts und seine langfristige Rentabilität verstehen. Es liegt an Ihnen, uns zu überzeugen!

Ja, sofern Sie das wirtschaftliche Potenzial und die technische Machbarkeit ihres Projekts aufzeigen können. Das Projektteam muss beschreiben können, wie das Projekt von einem Spin-off getragen werden kann und wer der Projektträger sein wird. Agri&Co unterstützt keine Grundlagenforschung oder angewandte Forschung in der Vorbereitungsphase.

Ja, sofern Sie aufzeigen können, dass sie über die wesentlichen Kompetenzen für die Entwicklung ihres Projekts verfügen und bereit sind, ihr Team zu gegebener Zeit zu vergrössern. Sie müssen erklären können, welche Kompetenzen Sie in welchem Stadium benötigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Partner zu finden!

Ja natürlich. Jede Einrichtung in der Wachstumsphase (oder ggf. in der Gründungsphase), die ein innovatives Projekt in einem der drei Bereiche hat, kann an der Challenge teilnehmen.

Ja. Jede Einrichtung in der Wachstumsphase (oder ggf. in der Gründungsphase), die ein innovatives Projekt in einem der drei Bereiche hat, kann an der Challenge teilnehmen. Es liegt an Ihnen, uns zu überzeugen!

Wir nehmen Bewerbungen auf Deutsch, Französisch und Englisch an. Die Pitchs für die nominierten Projekte sind ebenfalls in einer dieser drei Sprachen möglich.

  • Um eine optimale Affinität sicherzustellen, werden die Mentoren kontaktiert und ausgewählt, sobald die Profile der Gewinner bekannt sind.
  • Die Mentoren der Agri & Co Challenge haben idealerweise eine grosse Affinität für die Träger der siegreichen Projekte. Unternehmen oder Unternehmer aus dem Kanton Freiburg und aus der ganzen Schweiz (einschliesslich der Sponsoren des Projektaufrufs der Agri & Co Challenge) oder auch akademische Partner, die in der Lebensmittelindustrie schweizweit anerkannt sind, können sich als Mentoren anbieten.
  • Die Gewinner sollten ihre Bedürfnisse in Sachen Mentoring ebenfalls mitteilen, um eine gute Kompatibilität mit dem künftigen Mentor sicherzustellen.
  • Die vier Hauptpartner der Agri & Co Challenge (Nestlé, Cremo, fenaco und Micarna) haben die Möglichkeit, sich prioritär und exklusiv als «Mentor» für die ausgewählten Projekte zu verpflichten, für deren Tätigkeitsbereich sie eine besondere Affinität haben.

Die Agri & Co Challenge hat viele Partner. Falls das Projekt vielversprechend ist oder einen Partner besonders interessiert, können sich neue Gelegenheiten mit dem einen oder anderen Partner ergeben. Sobald der Projektaufruf abgeschlossen ist, kann ein Kontakt hergestellt werden.

Theoretisch ja, aber der Businessplan sollte nicht wesentlich kürzer sein als die geforderten 15 Seiten oder länger als 25 Seiten. Bitte beachten Sie, dass der Businessplan alle wichtigen Informationen enthält, ohne dass der Leser/die Leserin mit Informationen überflutet wird. Bitten Sie eine unbeteiligte Person um ein Feedback!

Es gibt zahlreiche Publikationen, was ein Businessplan enthalten soll. Schauen Sie dort mal rein.

Fragen zum «Relocation Program»

Die Agri & Co Challenge wurde dazu konzipiert, eine langfristige Zusammenarbeit aufzubauen. Wir suchen vorrangig Projektträger, die sich für mindestens zwei Jahre oder gar mehr verpflichten.

Wir zwingen natürlich niemanden, mehr als zwei Jahre zu bleiben. Der Kanton Freiburg und das Innovationsgelände St-Aubin bieten jedoch besonders attraktive Bedingungen!

Nein, Sie müssen Ihre Lebenshaltungskosten selbst decken. Sie erhalten aber einen Betrag in der Höhe von CH 30 000, den Sie nutzen können, wie Sie möchten, namentlich für Ihre Unterkunft.

Eine erste Tranche von CHF 10 000 wird nach der Siegerehrung ausgezahlt und eine zweite Tranche von CHF 20 000 beim Start der Tätigkeit des Unternehmens auf dem Innovationsgelände St-Aubin.

Ihre persönliche Anwesenheit wird dringend empfohlen! Über 500 Personen werden an diesem Abend teilnehmen, darunter mehrheitlich Firmenchefs und Entscheidungsträger. Es ist daher eine einzigartige Gelegenheit, um an Sichtbarkeit zu gewinnen! Die Agri & Co Challenge verpflichtet sich, die folgenden Kosten zu übernehmen:

  • Falls Sie in der Schweiz ansässig sind, erstatten wir Ihnen gegen die Vorlage von Belegen Ihre Reisekosten bis zu einem Betrag von CHF 200 pro Projekt zurück. Falls Sie ausserhalb der Schweiz ansässig sind, erstatten wir Ihnen einen Pauschalbetrag von CHF 1000 pro Projekt zurück.

Fragen zum «Remote Collaboration Program»

Ja, die beiden Programme sind offen für Unternehmen, die in der Schweiz oder im Ausland ansässig sind.

Nein, die beiden Programme sind offen für Unternehmen, die in der Schweiz oder im Ausland ansässig sind.

Einiges! Alle Informationen sind in der Rubrik «Remote Collaboration Program» auf der Website aufgeführt.

Bis zu drei Personen des Teams können an der bezahlten Besuchswoche teilnehmen.

Nein, aber wir bieten den Gewinnern eine bezahlte Besuchswoche, die den ersten Schritt einer langfristigen Zusammenarbeit darstellt.

Ihre persönliche Anwesenheit wird dringend empfohlen! Über 500 Personen werden an diesem Abend teilnehmen, darunter mehrheitlich Firmenchefs und Entscheidungsträger. Es ist daher eine einzigartige Gelegenheit, um an Sichtbarkeit zu gewinnen! Da der bezahlte einwöchige Besuch am Tag vor der Siegerehrung beginnt, sind die Reisekosten der Gewinner des «Remote Collaboration Programs» für die Teilnahme an der Siegerehrung vollständig gedeckt!

Die Gewinner des «Remote Collaboration Programs» sind selbst dafür verantwortlich, ihre Flugtickets für die Siegerehrung und den einwöchigen Besuch zu reservieren und zu kaufen. Sie müssen uns anschliessend Ihre Rechnungen und Bankverbindung angeben, damit wir Ihnen die Kosten so schnell wie möglich zurückerstatten können. Wichtig: Wir vergüten nur die Tickets für Flüge mit Ankunft/Abflug an einem der beiden wichtigsten Flughäfen in der Schweiz, d.h. Genève-Cointrin oder Zürich-Kloten. Detaillierte Informationen zum Vorgehen und zu den Bedingungen werden den Gewinnern zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Nein, das Projektteam kümmert sich um die Hotelreservation für alle Gewinner des «Remote Collaboration Programs», die an der Besuchswoche teilnehmen.

Ja, sofern das Ticket nicht teurer ist, als es für den einwöchigen Aufenthalt wäre.

Fragen zum Innovationsgelände St-Aubin

Wenn Sie Ihr Dossier einreichen, müssen Sie genau angeben, wie viel Quadratmeter Landwirtschaftsfläche Sie benötigen und zu welchem Zweck. Wir tun unser Möglichstes, damit die Anforderungen der Gewinner berücksichtigt werden können.

Wenn Sie Ihr Dossier einreichen, müssen Sie Ihren Bedarf in Sachen Infrastrukturen (namentlich Gewächshäuser) sowie die Quadratmeterzahl, die Sie benötigen, genau angeben. Wir tun unser Möglichstes, damit die Anforderungen der Gewinner berücksichtigt werden können. Ein gemeinsames Gewächshaus für Versuche auf dem Gelände in St-Aubin sowie Flächen im Gewächshaus bei einem unserer Partner sollten für den Beginn des Projekts zur Verfügung stehen.

Ja, wenn Sie für eines der beiden Programme nominiert sind, können Sie sich für eine Besichtigung an die Wirtschaftsförderung Kanton Freiburg wenden (promfr.ch; promfr@fr.ch).

Nein, aber wir können ohne Weiteres für Sie Kontakt mit einem oder mehreren unserer Partner herstellen, die diese Möglichkeit haben.

Nein, noch nicht. Aber Sie können Ihre Pilotversuche bei einem unserer akademischen oder industriellen Partner durchführen (und ggf. mit Ihrem zukünftigen Mentor). Diese verfügen über eine grosse Auswahl an Anlagen für Pilotversuche in der Lebensmittelindustrie.

Ja, gerne! Schreiben Sie uns unter "info@agricochallenge.org" und wir tun unser Bestes, um Ihre Fragen rasch zu beantworten.

Das Q&A wird laufend aktualisiert

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